Sonstige Rechtsgebiete/ Kooperationspartner
Übersicht
1. Kooperationspartner und Netzwerke Fördermittel
- Kammern, Verbände etc. - Kooperationspartner für Vorhaben im Ausland
2. Thema sonstige Rechtsgebiete
EN DÉTAIL
Die Kanzlei König besitzt ein umfangreiches Spektrum an Kooperationspartnern und Netzwerken.
1. Thema Fördermittelrealisierung:
Im Bereich Fördermittelrealisierung bestehen feste Kooperationsverhältnisse und Netzwerkzugänge bei allen davon berührten Themenkreisen:
- Kammern, Verbände etc.:
- direkten Zugang zu Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Kammern, Innovationspools etc. - sonstige Finanzmittelbeschaffung über Banken, Kreditinstitute, Venture Capital - Wirtschaftsprüfung, Steuern
- Kooperationspartner für Vorhaben im Ausland
Kooperationspartner/ Netzwerkzugänge für Projekte in ausländischen Staaten die durch ausländische Fördermitel vor Ort unterstütz werden sollen:
Die Kanzlei König erfüllt selbstverständlich die notwendigen Voraussetzungen, deutsche und EU-Fördermittel für Projekte im Ausland zu realisieren. Sollen jedoch ausländische Fördermittel, die nicht von EU-Verwaltungsstellen bewilligt werden, z. B. polnische für ein Projekt in Polen, ermittelt und realisiert werden, setzt dies die genaue Kennnis der polnischen Sprache voraus. Im Weiteren sind sicherlich auch viel Erfahrung und gute Kontakte vor Ort im jeweiligen Ausland nicht unwesentlich.
Die Kanzlei König arbeitet zur Abrundung ihres Dienstleistungsangebots daher mit entsprechend versierten Partnern in den jeweiligen Ländern zusammen, besonders in den mittel- und osteuropäischen Staaten wie Polen, Estland, Lettland, Littauen, Ungarn.
2. Thema sonstige Rechtsgebiete
Sämtliche unmittelbar und mittelbar mit der Fördermittelrealisierung zusammenhängenden rechtlichen Themenkreise gehören selbstverständlich zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei König. Zu nennen sind neben dem unmittelbaren Bereich der Fördermittelrichtlinien-Bearbeitung auch der mittelbare Bereich in Form der Gestaltung von Kooperationsverträgen bei Förder-Projekten, Darlehensverträgen, Gesellschaftsverträgen z.B. bei Gründungen, Beteiligungsverträgen und damit verbundenen Fragestellungen.
Der Bereich nicht hiermit zusammenhängender Rechtsgebiete sowie die Vertretung in Streitfällen vor den Gerichten gehört sicherlich nicht zum prioritären Tätigkeitsfeld. Hier besteht jedoch auch ein weitgefächertes Netz von verlässlichen Kooperationspartnern, die schnell und unkompliziert für die Mandanten der Kanzlei König ansprechbar sind. Bei den Kanzleien handelt es sich um etablierte schwerpunktmäßig wirtschaftsrechtlich ausgerichtetete Kanzleien mit einer Stärke von in der Regel um 6 -10 Rechtsanwälten.
Im Bereich Hamburgs werden fast alle gängigen juristischen Tätigkeitsfelder von den Kooperationspartnern der Kanzlei König abgedeckt. Im übrigen bestehen Kooperationen im Bundesgebiet verteilt, z. B. mit Kanzleien in Nordrhein-Westfalen, Frankfurt, Berlin.
Beispiel:
hhtp:www.it-rechtsinfo.de
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