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                Christian König, Jahrg. 1966





- Studium der Rechtswissenschaften in
  Münster, Lausanne, Genf

- Rechtsanwalt und Unternehmensberater

  • Referenzen der Kanzlei König:


    Unsere Kunden kommen aus allen Wirtschaftszweigen wie dem produktiven Gewerbe (die vom Geldvolumen her betrachtet mit Abstand förderinensivste Mandantschaft: Meistens eine sechsstellige TEUR nicht-rückzahlbare-Zuschussförderung je Projekt ab 200.000 EUR aufwärts), Handelsunternehmen oder Unternehmensberatungen, Vereinen. Aus dem gesamten Bundesgebiet.

    Exemplarisch nach Branchen:

    Hersteller von Öfen und automatischen Heißendtransportanlagen zum Einsatz in den unterschiedlichsten Glasindustrien: Pennekamp

    Chemie-Industrieanlagen-Bau: Schaumglas-Global-Consulting

    Software-Branche: FACTON als stark expandierender Hersteller von führender Kostenmanagement-Software z.B. für Automobilhersteller

    Elektro/Medizintechnik: Martin Elektrotechnik (GPS- und RFID-Ortungssysteme für die sicherheitssensible Überwachung/Ortung von Demenzkranken, Wertgegenständen)

    Interaktive Internet- und E-Commerce-Lösungen (anspruchsvolle Softwareprogrammierungen für teilweise Weltfirmen): ComConnect

    IT-Full-Service-Dienstleister samt Rechenzentrum: TakeNet

    Telematik: TakeTrace

    Handelsunternehmen: Hanseattica (u.a. Import-Export von und nach China)

    Beratungsunternehmen: ASLAND (z.B. Projektmanagement bei Arbeitssicherheit)

    Vereine: vbbd (Verein der Brandschutzbeauftragen Deutschland e.V)


    Realisiert wurden von uns in Zusammenarbeit mit den Unternehmen im Bereich nicht rückzahlbarer Zuschüsse: z.B. Förderungen im sechsstelligen TEUR-Bereich für die Entwicklung von technischen Innovationen im "Nicht-High-Tech-Bereich" mittelständiger Unternehmer. Aber ebenfalls wuden von uns für die Unternehmen nicht rückzahlbare Zuschüsse im sechsstelligen TEUR-Bereich für "High-Tech-Projekte" samt Förderung der Patentierung der erzielten Projektergebnisse erzielt. Hierbei wurden Projekte durchgeführt, bei denen z.B.  lediglich ein Unternehmen über 250.000,- EUR alleinig für seine Projektentwicklung erhielt. Oder Kooperationsprojekte, bei dem alle Kooperationspartner im sechsstelligen TEUR-Bereich mit nicht rückzahlbaren  Zuschüssen gefördert werden. Es handelte sich sowohl um "rein deutsche" Entwicklungsprojekte wie auch um Entwicklungsprojekte unter Beteiligung ausländischer europäischer Firmen. Ob bei Unternehmen mit 4 Mitarbeitern oder 80 Mitarbeitern und mehr etc.

    Für weitere Informationen nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf.








    Christian König

    Langjährige Erfahrung in der Fördermittelbeschaffung für Unternehmen - ab 2003 als selbständiger Rechtsanwalt und Unternehmensberater, zuvor im Angestelltenverhältnis.



  • Langjährige kaufmännische Tätigkeit in mittelständischen Industrie- und Handelsunternehmen
  • Mehrjährige intensive Tätigkeiten und Erfahrung im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Während der juristischen Ausbildung 7-monatige Referendarzeit im für EU-Förderprogramme zuständigen Europareferat des Wirtschaftsministeriums NRW
  • Mehrjährige Tätigkeit als zuständiger Referent für EU- und nationale Gesetzgebungsfragen in einem Großkonzern mit einem Umsatzvolumen im zweistelligen Milliardenbereich
  • Zugleich dort als Assistent des Chef-Syndicus u.a. für die Vorbereitung juristischer und wirtschaftspolitischer Gremiensitzungen für den Chef-Syndicus und für den Finanzvorstand des Konzerns zuständig.


  • 2003: Nach Beendigung der Tätigkeit als Referent für EU- und nationale Gesetzesvorhaben im Großkonzern/ Assistent des Chef-Syndicus Gründung der KANZLEI KÖNIG und der UNTERNEHMENSBERATUNG KÖNIG.

  • Herr König ist Mitglied im Club "emadeus" - der Ehemaligen-Vereinigung der Stiftung Deutsche Sporthilfe. Herr König ist ehemaliges Mitglied der deutschen Rudernationalmannschaft. Daher übernimmt Herr König auch Fördermittelaufträge aus dem sehr spezialisierten Bereich der finanziellen Förderung von Sportprojekten, Sportinstitutionen.



    Zum Team der KANZLEI KÖNIG gehören weiter:

    - mittlerweile zwei Betriebswirte (Dipl.-Kfm., besondere, mehrjährige Erfahrungen in der Bilanz-und Finanzanalyse in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

    - ein Diplom-Informatiker

    - ein weiterer Rechtsanwalt,

    welche die Kapazität der KANZLEI KÖNIG in personeller wie fachlicher Hinsicht abrunden.



 
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