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FÖRDERMITTEL-REALISIERUNG

Welche Fördermittel stehen Ihnen unter welchen Bedingungen für Ihr Vorhaben zur Verfügung:  Wie erfolgt die Bearbeitung durch die Kanzlei König?



FAZIT

A. Grundkonstellation
Warum sich mit Fördermitteln überhaupt auseinander setzen?

Die Förderung von z.B. 50 % oder mehr der Projektkosten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse ("geschenktes Geld") rechtfertigt zumindest eine erste Auseinandersetzung des Unternehmens hiermit bei Vorhaben jeglicher Art.

Unternehmer haben wenig Zeit.

Für das Thema "Fördermittel" sollten Sie sich jedoch einmal vor Augen halten, welche Energie, Zeit und Finanzmittel Sie in Markterkundung und Kundenakquisition investieren. Von denen oft nur ein kleinerer Prozentsatz zu neuen Kunden führt.
Oder wie schwierig und langwierig der Erhalt von Krediten und Beteiligungen von Banken, Kreditinstituten, Venture Capital-Unternehmen oder Privat Equity ist.
Ein relativ geringer Aufwand zur Klärung, ob z.b. 30 % oder sogar 50 % oder mehr nicht rückzahlbare Zuschüsse für eines Ihrer Vorhaben zur Verfügung steht - sei  es bei einem 300.000,- oder 2 Millionen EUR - Projekt, scheint daher durchaus vertretbar.

Gefördert werden z.B. Einstellungen von Arbeitskräften in Höhe von 50 % der Bruttolohnkosten für die Dauer eines Jahres, Gebäude- und Maschineninvestitionen bis zu 50 % der anfallenden Kosten.

Vor allem aber auch die Entwicklung neuer Produkte der Firmen, z.B. einer neuen Software oder eines neuen hydraulischen Verfahrens etc.: Hierbei werden die anfallenden Personalkosten des Unternehmens für die innovative Entwicklung bis zu 45-50 % der Kosten gefördert. Für einige Vorhaben werden noch höhere Förderquoten bereit gestellt. Bei diesen Personalkosten werden zum großen Teil ein 100 % Gesamtkostenzuschlag zu den reinen Personalkosten und 25 %, teilweise 50 % anfallender ausgelagerter Fremdkosten hinzu addiert.

Nicht rückzahlbare Zuschüsse bedeuten: Die erhaltenden Gelder sind nicht zurück zu zahlen, egal, ob und wieviel Gewinn das neue Produkt erwirtschaftet hat. Bei erhaltenden Zuschüssen von 175.000,- EUR bis über 375.000,- je Projekt z.B. ist dies für ein mittelständisches Unternehmen durchaus ein unternehmensstärkendes Moment. Auch weitaus höhere Geldmengen bis zu 1 Mio EUR und mehr sind je nach Förderprogramm möglich.

Dabei muss es sich -je nach Förderprogramm- nicht um "High-Tech" handeln. Oft reicht es im Westenlichen aus, dass das neue innovative Produkt für das Unternehmen selbst einen bedeutenden Innovationssprung seines Produktangebots bedeutet und das Unternehmen Absatzchancen mit dem neuen Produkt darstellen kann. Wer sich hiermit grundsätzlich nicht auseinandersetzt, kann Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen.


B. Bearbeitungsweise der Kanzlei König


1. Bei einer ersten -meist telefonischen- Kontaktaufnahme mit der Kanzlei König tauschen wir Informationen zur Ausgangssituation und zu den Kondtitionen aus inklusive Kosten-Nutzen-Analyse. Sollte eine Auftragserteilung in Betracht kommen, findet in der Regel noch ein persönliches Treffen zwischen uns statt.

2.Wenn mindestens ein Förderprogramm bei hinreichendem Aufwand-Nutzen-Verhältnis zur Verfügung steht und das Thema "Fördermittel für ein Vorhaben" angegangen werden soll, erfolgt Ihre Autragserteilung in Verbindung mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und mir. Erst ab diesem Zeitpunkt fallen kostenpflichtige Tätigkeiten an.

3. In der ersten Phase der Auftragsbearbeitung ermittelt die Kanzlei König dann die kaufmännisch sinnvollen Fördermittel für Sie oder Ihr Unternehmen mit anschlließender Prognose der Förderwahrscheinlichkeit. Auf Wunsch stehe ich Ihnen auch bei etwaigen Gesprächen mit Banken und Kreditinstituen unterstützend zur Verfügung.

4. Wenn eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, gestaltet die Kanzlei König auf Ihren Wunsch hin den Fördermittelantrag unter Berücksichtigung aller Formalitäten.

5. Bei Bewilligung und Ausschüttung der Fördermittel übernimmt die Kanzlei König auf Ihren Wunsch hin die Gestaltung des Antragsnachverfahrens und des Verwendungsnachweises.


6. Detailliertere Ausführungen zur Flexibilität meiner Leistungserbringung halte ich an dieser Stelle für unproduktiv. Auch Vergütungsdetailfragen hängen sehr stark von der individuellen Fallkonstellation ab.

Sinnvoll sind nur Bearbeitungen, die in einem für das Unternehmen tauglichen Aufwand-Nutzen-Verhältnis stehen. Ob dieses aus Sicht des Unternehmens vorliegt, kann nur im persönlichen Gespräch unter Beachtung der konkreten Ausgangslage und der jeweiligen Prioritäten geklärt werden. Die Rahmenbedingungen können dabei abgesprochen und gegebenenfalls individuell angepasst werden.

Wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig telefonisch an mich unter den angegebenen Kontaktdaten. Sie erhalten bereits beim ersten Telefonat einen Eindruck zu Ihren Möglichkeiten und Ihren Konditionen. Individuell auf Ihr Vorhaben und Ihre Ausgangssituation zugeschnitten.


C. Kompetenz

Bei der Fördermittelrealisierung handelt es sich um einen sehr spezialisierten Bereich mit eigenen "Spielregeln" und besonderen Aufwand-Nutzen-Konstellationen. Für die Kanzlei König gehört dieser Bereich zu einem ihrer beiden Kernbereiche, worauf sie auch ihr fachliches Know-how fokussiert. Viele versierte Unternehmer mit Fördermittelerfahrung sprechen die Kanzlei König auch beim Erstkontakt darauf an, ob dieser Bereich "nebenbei" oder fokussiert durchgeführt wird. Aus Sicht der Kanzlei König entscheidet über Erfolg/ Mißerfolg der Fördermittelanträge weniger der umfassende und agressive Marktauftritt des Fördermittelberaters als vielmehr die fachliche Kompetenz und Erfahrung des mit der Realisierung Beauftragten.

Zum fachlichen Know-how der Kanzlei König:
           
                Zur Person Christian König/ Referenzen




D. Sonstiges

Auf umfangreiche Ausführungen zur generellen Fördermittelsystematik innerhalb der Europäischen Union und des Bundes oder zu den verschiedensten hunderten von Fördermittelprogrammen wird hier verzichtet. Sollten Fragen dazu bestehen, zu welchem Anteil die Mittel nun von EU, Bund oder Ländern gespeist werden. Ob sie aus dem Europäischen Sozialfonds oder aus dem Fonds für Regionale Entwicklung stammen etc., stelle ich diese Informationen natürlich sofot zur Verfügung.

Erfahrungsgemäß sind solche Informationen für den Unternehmer jedoch fast immer zweit- eher drittrangig und verwässern für ihn den Blick auf die entscheidenden Fragen: Welche Beträge stehen denn nun meinem Unternehmen unter welchen Bedinungen konkret zur Verfügung? Wie setzte ich die Fördermittel im Bankgespräch für die Restfinanzierung ein?

Ich stelle Ihnen im Einzelfall dar, welche Mittel Ihnen unter dem Strich für den relevanten Zeitraum zu welchen Konditionen zur Verfügung stehen und übernehme auf Wunsch für Sie die konkrete Durchführung samt begleitender Maßnahmen.

Eine Einführung zum Thema Fördermittel mit praxisrelevanten Beispielen finden Sie auf dieser Homepage auf der Seite:

Fördermittel-Fallbeispiele


Alles weitere ergibt sich im konkreten Einzelgespräch.



Ihr Christian König
Rechtsanwalt, Unternehmensberater




 
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